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VG Freiburg, 11.09.2001 - 1 K 839/01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Baden-Württemberg, 30.10.1995 - 3 S 2418/95
Abstandsflächen: Bezugspunkt für die Wandhöhe nach BauO BW § 6 Abs 4 S 2 ist die …
Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2001 - 1 K 839/01
Unterer Bezugspunkt für die Wandhöhe ist danach der Schnittpunkt der Wand mit der Geländeoberfläche auf dem Baugrundstück selbst und nicht das Geländeniveau auf dem Nachbargrundstück (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.10.1995 - 3 S 2418/95 -, VwBlBW 1996, 145;… Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 5 Rdnr. 66). - VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 2324/99
Ersatzzustellung: zwingender Vermerk über den Ort der Niederlegung; …
Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2001 - 1 K 839/01
Insbesondere beträgt die Wandhöhe des Garagengebäudes nicht mehr als 3 m. Für die Berechnung der Wandhöhe einer Grenzgarage sind neben der Sondervorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 3 LBO auch die allgemeinen Regelungen nach § 5 Abs. 4 und 5 LBO maßgeblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.07.2000 - 5 S 2324/99 - NVwZ-RR 2001, 501). - VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 3 S 2895/95
Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der …
Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2001 - 1 K 839/01
Dies gilt unabhängig davon, ob sie selbst einen Antrag gestellt haben und damit ein Kostenrisiko eingegangen sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.07.1996 - 3 S 2895/95 -).